Ledger-to-Ledger Verfahren (L2L)

Ledger-to-Ledger Verfahren (L2L)

PARTNERSCHAFTSVERTRAG FÜR DIE LIEFERUNG VON BARGELDMITTELN FÜR INVESTITIONEN ÜBER LEDGER-TO-LEDGER-ÜBERTRAGUNG

Verfahrensdarstellung

Es handelt sich um einen internen Bargeldtausch, der von der Deutschen Bank selbst durchgeführt wird. Durch den internen Ledger-to-Ledger-Tausch werden Zahlungen gesendet, bis das Konto des Empfängers ausgeglichen ist, gefolgt von der Hinzufügung von Sicherheits-Passcodes (Link- und Kanalcodes), die aktiv vom Bankbeamten des Empfängers eingegeben/digitalisiert werden müssen (um die eingehenden Bargeldmittel zu erkennen und zu akzeptieren) und zur Buchung auf dem Geschäftskonto des Begünstigten und zur Konsolidierung der eingehenden Bargeldmittel. Bei technischen und Modusinkompatibilitäten steht eine direkte schriftliche Kommunikation zwischen Bankbeamten zur Verfügung, die über den internen Deutsche Bank-Chat-Bildschirm erfolgt.

TRANSAKTIONSDATEN:

  • WÄHRUNG: EURO
  • ART DER MITTEL: INVESTITIONSBARGELD AUF DEM LEDGER
  • ART DER ÜBERTRAGUNG: M0 AUF LEDGER ZU LEDGER
  • GESAMTBETRAG: € 100.000.000.000,00 EUR (EINHUNDERT MILLIARDEN EURO) MIT R&E
  • ERSTE TRANCHE: € 10.000.000.000,00 EUR (ZEHN MILLIARDEN EURO)
  • NÄCHSTE TRANCHE: NACH VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN
  • BANKNAME DES INVESTORS: DEUTSCHE BANK AG

AUSZAHLUNG:

SWIFT MT-103 / ÜBERWEISUNG (GLEICHER TAG ABRECHNUNG), SEPA INSTANT ODER TT FED WIRE-TRANSFER
INVESTITIONSZAHLUNGEN

  1. ZAHLUNGEN IN RATEN, ENTSPRECHEND SEPARATER VEREINBARUNG UND DOKUMENTEN (BPGL)
  2. MÖGLICHE MISCHZAHLUNGEN MIT BARGELD + HOHLIQUIDE BANKINSTRUMENTE (Z.B. SBLCs), UM WÖCHENTLICHE RATEN ZU ERHÖHEN

Verfahren

5.1. Die Partei A (Investor) und die Partei B (Partner) führen, unterzeichnen und versiegeln diesen Vertrag, der automatisch zu einem vollen kommerziellen Regressvertrag wird.

5.2. Die Partei B (Partner) registriert den unterzeichneten und versiegelten Vertrag und alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen wie Reinvestitions- und Beratungsgebührenvereinbarungen bei ihrer Bank. Der Bankbeamte des Partners sendet dem Bankbeamten des Investors einen Brief mit Informationen zur Registrierung im Banksystem:

  • Registrierungsnummer
  • Registrierungsdatum

5.3. Der Bankbeamte des Investors überprüft die Registrierung der Verträge im Banksystem und informiert den Bankbeamten der Partei B (Partner) per E-Mail über die Bereitschaft zur Aufnahme der Arbeit unter dem registrierten Vertrag. Der Bankbeamte kontaktiert den Bankbeamten des Partners innerhalb der Bank telefonisch, und der Bankbeamte des Partners überprüft mit dem Bankbeamten des Investors die Bargeldmittel/M0 des Investors und seine Bereitschaft zur Durchführung einer Ledger-to-Ledger-Transaktion. Der Bankbeamte des Investors überprüft mit dem Bankbeamten des Partners die Zahlungsfähigkeit für die Bargeldmittel.

5.5. Der Bankbeamte des Partners stellt den benannten Begünstigten des Investors das "BPGL" Zahlungsgarantieschreiben mit Banking-Indossament-Transfer interbankensicher in dem vom empfangenden Bank des benannten Begünstigten akzeptierten Format und Wortlaut zur Verfügung.

5.6. Der Bankbeamte des Investors führt eine Buchüberweisung der Bargeldmittel/M0 von seinem Konto in dem vereinbarten ersten Tranchenbetrag auf das Konto des Partners über Ledger-to-Ledger-Verfahren durch.

5.7. Partei A (Investor) sendet die endgültigen Codes an Partei B (Partner), und das Geschäft wird abgeschlossen.

5.8. Nach Freigabe des Kontos beginnt der Bankbeamte des Partners innerhalb von 72 Stunden mit der Zuteilung (Erstellung der ersten Tranche) von Investitionsbargeld über Swift MT103 oder TT-Überweisungen gemäß BPGL an die von den Parteien angegebenen Bankkonten.

5.9. Kopien der Überweisungen MT103 oder TT werden allen Begünstigten zur Verfügung gestellt, zur Überprüfung und steuerlichen Abwicklungszwecken.

5.10. Alle folgenden Zahlungstranchen werden gemäß BPGL durchgeführt.

5.11. Die Bedingungen und Mechanismen des Vertrags sowie die Verfahren können gemäß der Entscheidung des Bankbeamten gemäß den internen und internationalen Bestimmungen der Bank geändert und angepasst werden.

HINWEIS: BANKWESEN. VOLLMACHT DER BANKBEAMTEN. DIE PARTEIEN BESTÄTIGEN HIERMIT, DASS IHRE JEWEILIGEN BANKBEAMTEN VOLLSTÄNDIG ÜBER DAS VERFAHREN DER TRANSKATION INFORMIERT SIND UND BEREIT SIND, SICH AN DIE BEDINGUNGEN UND FRISTEN ZU HALTEN UND FORTZUFAHREN, UND ERKENNEN AN, DASS DIESE BANKBEAMTEN GEMÄSS DEN AUSSAGEN DER ANDEREN VOLLSTÄNDIG BEFUGT UND IN DER LAGE SIND, ALLE VERFAHRENSVERPFLICHTUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGS EINZUHALTEN.

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